AGB
1. Allgemeines
1.1 Alle Geschäte der OV Verbindungssysteme GmbH erfolgen ausschließlich zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen unserer Geschaftspartner sowie alle Änderungen bzw. Ergänzungen an diese Bedingungen gelten nur dann, wenn sie den gesetzlichen Vorschriften nicht widersprechen und OV Verbindungssysteme GmbH eine schriftliche Zustimmung erteilt hat. Irrtum vorbehalten.
1.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich ergebenen Verbindlichkeiten und Forderungen ist Köln. OV Verbindungssysteme GmbH behält sich vor, in einzelnen Angelegenheiten, nach Begründung des Geschäftspartners, den Gerichtsstand zu wechseln.
2. Einkauf
2.1. Die gesamte eingehende Ware muss allen vereinbarten Anforderungen und den von OV Verbindungssysteme GmbH gestellten Bedingungen entsprechen. Die Ware darf keine Schadstoffe enthalten. Fehlerhafte oder mangelhafte Ware wird zu Lasten des Lieferanten mit Anspruch auf Ersatz zurückgeschickt oder, wenn möglich, von OV Verbindungssysteme GmbH nachgebessert. Ersatzware sowie die nachgebesserte Lieferung wird als neuer Wareneingang behandelt.
2.2 Die in Bestellungen der OV Verbindungssysteme GmbH angegebenen Preise sind Netto zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer zuzüglich Verpackung und Versand. Werden die Preisangaben durch die Auftragsbestätigung geändert, behält sich OV Verbindungssysteme GmbH das Recht vor, den betroffenen Auftrag innerhalb von fünf Werktagen ohne zusätzliche Kosten für OV Verbindungssysteme GmbH zu stornieren.
2.3 Der Gefahrübergang geschieht beim Eingang der Ware im Hause der OV Verbindungssysteme GmbH. Verantwortung für Transportschäden, Liefermäängel u. ä. wird von OV Verbindungssysteme GmbH ausdrücklich ausgeschlossen.
2.4 Für jeden Auftrag ist eine separate Rechnung mit der Angabe der Bestellnummer bzw. der Auftragsnummer auszustellen, mit gesonderter Ausweisung der Umsatzsteuer. Entsprechen die eingehenden Unterlagen nicht den aktuellen Anforderungen der OV Verbindungssysteme GmbH, sehen wir diese als nicht erhalten an. Soweit nichts anderes vereinbart, erfolgt die Zahlung der eingegangenen Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen mit Abzug von 3% Skonto oder innerhalb der 30 Kalendertagen netto. Richtungweisend ist dabei der späteste Zeitpunkt von Wareneingang und Rechnungseingang.
2.5 Wird der von OV Verbindungssysteme GmbH gewünschte Liefertermin nicht eingehalten, ist der Lieferant verpflichtet, die Verzögerung an OV Verbindungssysteme GmbH unverzüglich zu melden. Andernfalls ist OV Verbindungssysteme GmbH berechtigt, die eventuell durch die Verspätung aufgetretenen Mehrkosten dem Lieferanten in Rechnung zu stellen, bzw. vom gelieferten Warenwert abzuziehen. Ist OV Verbindungssysteme GmbH durch äußere Einflüsse nicht in der Lage, die bestellte Lieferung anzunehmen, behält sich OV Verbindungssysteme GmbH das Recht vor, den Auftrag zu stornieren oder auf den späteren Liefertermin zu verschieben, ohne dafür verantwortlich gemacht zu werden.
3. Verkauf
3.1. Soweit nichts anderes angegeben, werden die Fertigungserzeugnisse der OV Verbindungssysteme GmbH vor der Auslieferung 100-prozentig optisch und nach Möglichkeit elektrisch und mechanisch geprüft, entsprechend der zuletzt der OV Verbindungssysteme GmbH bekannten Zeichnungen und anderen Fertigungsunterlagen des jeweiligen Produktes. Die Gewährleistungsfrist auf die Produkte der OV Verbindungssysteme GmbH beträgt 6 Monate ab dem Tag des Versandes. Die Gewährleistung beinhaltet alle bei OV Verbindungssysteme GmbH entstandenen Mängel, davon ausgenommen sind Ansprüche auf Mängel, die aufgrund zwischenzeitlicher Änderungen oder Aktualisierung der Dokumentation des Kunden entstanden sind, sowie Qualitätsmängel der vom Kunden beigestellten Teile.
3.2. Die in Angeboten der OV Verbindungssysteme GmbH angegebenen Preise sind Netto zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer, Verpackung und Versand. Sollten die Konditionen der Auftragsbestätigung der OV Verbindungssysteme GmbH von den Konditionen der Kundenbestellung abweichen, so gelten die geänderten Angaben der OV Verbindungssysteme GmbH als vom Kunden angenommen, soweit diesen nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen widersprochen wird. Der Widerspruch der Auftragsbestätigung bedarf der Schriftform.
3.3 Gefahrübergangszeitpunkt ist der Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Versanddienst bzw. an die Warenannahmestelle des Kunden bei Direktlieferung. Transportschäden übernehmen wir nicht.
3.4 Für jeden Auftrag wird von OV Verbindungssysteme GmbH eine separate Rechnung in doppelter Ausfertigung ausgestellt, falls Papierform der Rechnung vom Kunden gewünscht ist, Anderenfalls als Dokumentenanhang per Email versendet, mit Angabe der Bestellnummer bzw. der Auftragsnummer oder des Auftragsdatums mit gesonderter Ausweisung der Umsatzsteuer. Soweit nichts anderes angegeben, hat die Zahlung des Kunden an die ihm bekannte Bankverbindung der OV Verbindungssysteme GmbH zu erfolgen, innerhalb von 14 Kalendertagen mit Abzug von 2% Skonto oder innerhalb von 30 Kalendertagen in Höhe des kompletten Rechnungsbetrages ab dem Ausstellungsdatum. Der Skontobetrag ist mahnfähig. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der OV Verbindungssysteme GmbH. OV Verbindungssysteme GmbH ist berechtigt, entsprechende Forderungen abzutreten.
3.5 Wird der von OV Verbindungssysteme GmbH angegebene Liefertermin nicht eingehalten und kann auch nicht in derselben Kalenderwoche nachgeholt werden, wird der Lieferverzug von OV Verbindungssysteme GmbH an den Kunden gemeldet. Eine Haftung der OV Verbindungssysteme GmbH für Lieferverzug durch Verschulden Dritter oder höherer Gewalt ist ausgeschlossen.
3.5 Hat der Kunde Beanstandungen, kann er diese in Form einer Reklamation bei OV Verbindungssysteme GmbH einreichen. Die Bearbeitung durch OV Verbindungssysteme GmbH wird erst aufgenommen wenn ein Reklamationsmuster oder ein deutliches Fotobild der mangelhaften Ware vorliegt. Kann der Kunde kein Muster und kein Bild zur Verfügung stellen, ist OV Verbindungssysteme GmbH von der Verantwortung für die jeweilige Beanstandung befreit. Im Reklamationsfall behält sich OV Verbindungssysteme GmbH das Recht auf Nachbesserung vor. Nur in den Fällen, in denen eine Nachbesserung durch OV Verbindungssysteme GmbH nachweislich nicht möglich ist, ist der Kunde berechtigt, die Berichtigung im eigenen Hause durchzuführen und die ihm dadurch nachweislich entstandenen Kosten an OV Verbindungssysteme GmbH weiterleiten.
4. Abschlussbestimmungen
4.1 Alle Geschäftsparteien verpflichten sich, die durch die Geschäftsbeziehungen mit OV Verbindungssysteme GmbH bekannt gewordenen technischen und kaufmännischen Einzelheiten, insbesondere die technische Dokumentation, vertraulich zu behandeln und die Ansicht oder die Verwendung durch Dritte zu verhindern. Alle von der OV Verbindungssysteme GmbH zur Verfügung gestellten Unterlagen sind separat zu archivieren und auf Aufforderung der OV Verbindungssysteme GmbH mit allen Kopien zurückzugeben. Die aufgrund der Verwendung von beigestellten Fertigungsmitteln inkl. Dokumentation entstandenen Teile, Produkte und Entwicklungsprototypen sind nur an den jeweiligen Geschäftspartner zu liefern und nur für Aufträge im Rahmen der Zusammenarbeit mit diesem Geschäftspartner zu verwenden.
4.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt diejenige rechtlich zulässige Regelung oder Handhabung, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck entspricht oder am nächsten kommt.